Auf nochmalige Frage, ob er mit dem Finger in das Pipi sei, sagte die Privatklägerin nein (S. 46). Schliesslich liess die Befragerin die Privatklägerin ihre Wohnung zeichnen und verliess den Raum. Nach ihrer Rückkehr versuchte sie, die Privatklägerin nach dem Zeitpunkt der sexuellen Handlungen zu fragen, was dieser aber Schwierigkeiten bereitete. Sie meinte, es sei dieses Jahr gewesen (S. 49). Sie wisse nicht ob vor oder nach der Sportwoche (S. 50). Auf die Frage, warum sie es gestern ihrem Grosi erzählt habe, antwortete die Privatklägerin, weil sie gefragt habe. Sie habe gefragt, ob er sie noch so anfasse (S. 51). Wieso das Grosi das so gefragt habe, wisse sie nicht.