Darauf meinte die Befragerin, ob er die Hand auf das Pipi lege oder etwas mit den Fingern mache. Die Privatklägerin erwiderte: «Ah ja, mit den Fingern irgendwie so» und zeigte vor (S. 44). Auf die Frage, ob er auch schon mit dem Finger in ihr Pipi rein sei, bemerkte die Privatklägerin, von wo sie das wisse. Ja, manchmal habe er die Unterhosen einfach abgezogen und es dann gemacht. Er sei einfach in die Hosen rein gegangen und dann habe er das Gleiche gemacht wie ohne Unterhosen. Er sei nicht ganz rein ins Pipi. Die Privatklägerin zeigte dazu wieder eine Handbewegung (S. 45). Auf nochmalige Frage, ob er mit dem Finger in das Pipi sei, sagte die Privatklägerin nein (S. 46).