Damals sei sie noch klein gewesen (S. 35). Auf Frage, was sie wolle, was mit dem Be- 21 schuldigten passiere, antwortete sie, er solle immer noch da bleiben. Er kaufe ihr fast alles. Aber nur wenn er mit dem aufhöre. Auch würde sie dann U.________ und V.________ nicht mehr sehen (S. 36). Er habe ihr mit dem Mami zum Geburtstag einen Computer gekauft und so ein Kugelschreiber. Auf die Frage, ob ihr der Beschuldigte mal Bilder von nackten Menschen gezeigt hätte, nickte die Privatklägerin. Dies sei auf Video am Computer gewesen.