Dass sei nur einmal gewesen. Von sich aus sagte sie, danach habe es irgendwie gebissen (S. 31). Ohne klaren Zusammenhang sagte sie, der Beschuldigte sei immer vor dem Computer (S. 32). Auf Frage, ob sie auch einmal etwas an ihm habe machen müssen, meinte sie, ja, am Schnäbi reiben, was sie mit einer Handbewegung vorzeigte (S. 32 f.). Die Frage, wie es dazu gekommen sei bzw. warum sie das gemacht habe, schien die Privatklägerin nicht zu verstehen. Manchmal mache sie es auch gar nicht und sage, das Mami soll es wieder machen. Er tue manchmal selber ihre Hand dorthin. Er mache dann selber (sie zeigte wieder eine Auf- und Abbewegung).