Nein, zum Glück nicht, dann habe (gemeint ist: sonst hätte) ich das geschluckt. Sie erklärte dann, dass es bei den Männern da so ein kleines «Löchli» habe und es dort rausgekommen sei. Er habe sich so umgedreht und im Keller sei glaublich alles nass geworden. Sie wisse es auch nicht mehr (S. 28). Auf Frage, ob der Beschuldigte noch andere Sachen gemacht habe, sagte die Privatklägerin, das gehe aber lange. Sie getraue sich nicht, es zu sagen. Das nächste sei schlimm, das dürfe man wirklich nicht machen. Sie gebe einen Tipp: Sie müsse nackt sein und er müsse nackt sein. Danach liege sie und er mache dann etwas. Sie liege auf dem Bauch. Es sei «öppis für i ds Füdlä».