Er schaue manchmal auf ihr Ding (S. 19). Auf Frage gab sie an, sie sage dem «Pipi». Auf Frage, ob der Beschuldigte etwas mache, wenn er ihr beim Umziehen zusehe, sagte sie, er mache ein Geräusch «ssssss» wie eine Schlange (S. 21). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte im Bett Sachen mache, die er nicht sollte, sagte die Privatklägerin dann deutlich: «Ihm sis Pipi tuet er mir i ds Muu». Es sei chli «grusig». Die Frage, wie sich das Pipi anfühle, ob es weich oder hart sei, konnte sie nicht richtig beantworten. Sie sagte dann nach Vorschlägen der Befragerin, ein bisschen hart, sie glaube, so mittel (S. 22). Es wurde dann gefragt, wie sie denn sei, wenn er ihr das Pipi in den Mund tue.