Nachdem die Befragerin angab, sie wisse das ja nicht und ob sie ihr einen Tipp geben könne, meinte die Privatklägerin, das mache man im Bett, nackt. Auf Wiederholung der Aussage durch die Befragerin korrigierte sie: Nicht gerade nackt, sondern in den Unterhosen oder so (S. 17). Es sei manchmal im Bett und mal auf dem Sofa gewesen, sie wisse nicht wie viele Male (S. 18). Er trage sie manchmal aufs Bett, auch wenn sie es nicht wolle. Die Kleider behalte sie an. Manchmal müsse sie sich ausziehen für ins Bett. Manchmal ziehe sie sich schon früher aus und sei dann schon im Pyjama. Wenn sie sich umziehe, schaue er ihr manchmal zu. Er schaue manchmal auf ihr Ding (S. 19).