Die angeklagten Vorwürfe basieren fast ausschliesslich auf den Aussagen der Privatklägerin. In Bezug auf die Vorwürfe betreffend den Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis ca. Ende Februar 2013/Anfang März 2013 wurden zwei Videoeinvernahmen mit der Privatklägerin durchgeführt. Die erste erfolgte durch die Kantonspolizei Zürich am 10. März 2013 (Video auf pag. 326, Bericht dazu pag. 316 ff.). Die Vorinstanz erstellte hiervon ein wörtliches Transkript (vgl. Ordner Transkripte).