7.1.12 Glaubhaftigkeitsgutachten Am 9. Januar 2015 gab die Vorinstanz bei Dr. S.________, Psychotherapeutin FSP, ein Glaubhaftigkeitsgutachten in Auftrag (pag. 998 f.). Der Gutachterin wurden folgenden Fragen gestellt (pag. 998): 1. Können aus aussagepsychologischer Sicht die Aussagen von C.________ als wesentliche Grundlage des Strafverfahrens gegen A.________ verwertet werden? 2. Gibt es weitere Bemerkungen?