Sie sei eine derartige Beziehung in einer sich wiederholenden Täter-Opfer Konstellation eingegangen, in der sie selbst als Kind sozialisiert worden sei. Aufgrund ihrer eigenen Traumatisierung sei für sie eine Abgrenzung schwer bis nicht möglich gewesen. Der Beschuldigte weise nach den Schilderungen von E.________ sie missbrauchende, einschüchternde und angsterzeugende Persönlichkeitsmerkmale auf,