Da sie keinen Behördenschutz erhalten habe, habe sich E.________ in ihrer zunehmenden Ohnmacht kurzfristig damit geholfen, durch diese Heirat wieder Ruhe und damit wieder eigene Stabilität und Sicherheit zu gewinnen (pag. 1003 f.). Zusammenfassend hielt die Psychiaterin insbesondere fest, E.________ sei nach eigenen häuslichen Gewalts- und Missbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit in eine hoch abhängige und destruktive Bindungsform zu einem Partner geraten, der ihre Tochter sexuell missbraucht habe. Sie sei eine derartige Beziehung in einer sich wiederholenden Täter-Opfer Konstellation eingegangen, in der sie selbst als Kind sozialisiert worden sei.