Sie habe diese Mitteilungen immer wieder auch unter gewalttätigem Druck des Beschuldigten verdrängt. Die Grossmutter habe dann Strafanzeige erstattet und es sei im Oktober 2013 zu einer ersten Verurteilung des Beschuldigten gekommen. Er sei aber bei einer Ersttat schnell wieder entlassen worden. Trotz Kontaktverbot habe sie unter massivem Druck des Beschuldigten ihm ihre Tochter wieder zu einem Wochenendaufenthalt mit seinen Söhnen überlassen, während dem es zu neuen Missbrauchshandlung an der Tochter gekommen sei. Die bis heute anhaltenden Belästigungen und vielfältigen Nachstellungen des Beschuldigten würden sie unter solchen Druck stellen, dass sie nicht mehr arbeiten könne.