Sie habe ihr damals erzählt, dass der Beschuldigte sich früher an ihr «vergriffen» habe unter dem Vorwand, mit ihr gemeinsam im Auto seine Kinder abzuholen zu wollen. Seit Sommer 2015 habe sich der psychische Zustand der Privatklägerin verbessert. Die Zwangshandlungen mit autoaggressiven Elementen hätten sich reduziert. Die Privatklägerin habe auch immer weniger über Albträume geklagt und habe sich auch im Schulunterricht besser konzentrieren können. Die Therapiestunden hätten suk-