• Therapieverlaufsbericht von Dr. med. R.________ vom 4. Oktober 2017 (pag. 1584 f.): In diesem Bericht führte Dr. R.________ insbesondere aus, im ersten Halbjahr 2015 hätten die Therapiestunden in wöchentlichen, dann in 14-tägigen Abständen stattgefunden. Damals habe eine unsichere äussere Situation bestanden und die Privatklägerin sei zufällig auf den Beschuldigten getroffen, wodurch es wieder zum Auftreten der Symptomatik gekommen sei. Sie habe ihr damals erzählt, dass der Beschuldigte sich früher an ihr «vergriffen» habe unter dem Vorwand, mit ihr gemeinsam im Auto seine Kinder abzuholen zu wollen.