Sie hasse ihn und hoffe, dass er im Gefängnis bleiben müsse, denn sie habe Angst vor ihm. Die Privatklägerin habe berichtet, dass sie sehr enttäuscht sei, dass der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft gehalten werde nach dem, was sie durch ihn habe ertragen müssen. Sie habe mehrmals von Albträumen berichtet, die sie quälten. Es sei auffallend gewesen, dass die Privatklägerin in der Praxis immer wieder die Toilette aufgesucht und sich lange dort aufgehalten habe, um ihr Händewaschritual zu pflegen. Dies seien eindeutig Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung nach sexuellen Übergriffen. • Therapieverlaufsbericht von Dr. med.