Sie verwies zunächst auf die Hospitalisation der Privatklägerin in der Klinik Neuhaus vom 27. Mai 2014 bis am 19. Juli 2014 und gab Angaben, die wohl aus dem Bericht der Klinik stammen, wieder. Die Privatklägerin habe bei ihr noch Ängste und ein geringes Selbstwertgefühl gezeigt. Sie habe gesagt, sie sei hässlich und habe sich Vorwürfe gemacht, dass sie an den Vorfällen Schuld sei. Sie habe jedoch betont, dass «er» sie mit Geschenken verwöhnt, aber sie angelogen habe. Sie hasse ihn und hoffe, dass er im Gefängnis bleiben müsse, denn sie habe Angst vor ihm.