Die Privatklägerin zeige derzeit verschiedene Auffälligkeiten in ihrem Kontaktverhalten. Es gebe deutliche Hinweise auf ein reduziertes Selbstwertgefühl und auf eine nach wie vor belastende depressive Denkstruktur mit Selbstbeschuldigung. • Arztbericht von Dr. med. R.________ vom 16. Januar 2017 (pag. 1339 f.): Dr. R.________ schrieb in ihrem Bericht, sie kenne die Privatklägerin seit dem 15. Januar 2015. Diese sei ihr von der KESB angemeldet worden. Sie verwies zunächst auf die Hospitalisation der Privatklägerin in der Klinik Neuhaus vom 27. Mai 2014 bis am 19. Juli 2014 und gab Angaben, die wohl aus dem Bericht der Klinik stammen, wieder.