Im Rahmen des Gutachtens wurden neben den Gesprächen mit der Privatklägerin und den Kindseltern auch Gespräche mit der Beiständin, Betreuungspersonen aus der Klinik Neuhaus, der Klassenlehrerin und der Betreuerin in der Tagesschule der Privatklägerin geführt. Auch in diesem Gutachten wurde in der Beurteilung von der Prämisse ausgegangen, die Privatklägerin habe eine massive sexuelle Misshandlung durch den Beschuldigten erlebt. Die Privatklägerin zeige derzeit verschiedene Auffälligkeiten in ihrem Kontaktverhalten.