16 • Gutachten der UPD vom 15. Dezember 2014 im Auftrag der KESB (Beilageakten KESB, pag. 95 ff.): Die UPD musste in diesem Gutachten insbesondere die Erziehungsfähigkeit der Eltern der Privatklägerin beurteilen und eine Empfehlung in Bezug auf eine allfällige Fremdplatzierung der Privatklägerin abgeben. Im Rahmen des Gutachtens wurden neben den Gesprächen mit der Privatklägerin und den Kindseltern auch Gespräche mit der Beiständin, Betreuungspersonen aus der Klinik Neuhaus, der Klassenlehrerin und der Betreuerin in der Tagesschule der Privatklägerin geführt.