Die zwangsähnliche Symptomatik komme hauptsächlich bei der Kindsmutter zum Ausdruck, am Ort, wo die sexuellen Übergriffe stattgefunden hätten. Während der Hospitalisation sei eine solche Symptomatik hauptsächlich im Lager beobachtet worden. Die Kindsmutter habe mit ihrer belastenden Lebensgeschichte selbst einen schweren Leidesdruck und könnte nur bedingt auf die Ängste und Bedürfnisse der Privatklägerin eingehen.