Die Privatklägerin war vom 27. Mai 2014 bis am 19. Juli 2014 in der Klinik Neuhaus hospitalisiert. Die behandelnden Ärzte zogen den Schluss, dass die Privatklägerin an einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, begleitet von einer mittelschweren depressiven Episode leide. Die frühkindlichen Traumatisierungen hätten zu starken Brüchen und Überschreitungen der interpersonellen Grenzen und Bindungen geführt. Die zwangsähnliche Symptomatik komme hauptsächlich bei der Kindsmutter zum Ausdruck, am Ort, wo die sexuellen Übergriffe stattgefunden hätten.