Es bestehe eine schwere Traumatisierung aufgrund von mehrjährigen sexuellen Übergriffen durch den Ex-Partner der Mutter. Eine stationäre Behandlung wurde aufgrund der seit längerem bestehenden massiv ausgeprägten Symptomen, der erfolglosen ambulanten Behandlung und der Überforderung der Kindsmutter als dringend indiziert erachtet. • Austrittsbericht der Klinik Neuhaus vom 6. August 2014 (Beilageakten ERZ und KJP, Faszikel 8): Die Privatklägerin war vom 27. Mai 2014 bis am 19. Juli 2014 in der Klinik Neuhaus hospitalisiert.