hatte die Privatklägerin auf Anraten ihrer eigenen Psychiaterin zur Krisenintervention angemeldet. Sie berichtete unter anderem aggressives weinerliches Verhalten, selbstabwertende Äusserungen und Drohungen, sich zu verletzen, Albträume, Essattacken und eine gestörte Körperwahrnehmung der Privatklägerin. Die UPD gelangte nach einem Gespräch mit E.________ und mit der Privatklägerin zur Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung. Es bestehe eine schwere Traumatisierung aufgrund von mehrjährigen sexuellen Übergriffen durch den Ex-Partner der Mutter.