Zudem wurden diverse Aufträge an die Beiständin und Weisungen an die Kindsmutter erteilt (Beilageakten KESB, pag. 118 ff.). Der letzte Bericht der Beiständin in den Akten der KESB datiert vom 7. März 2017 und betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis am 31. Dezember 2016. Daraus geht unter anderem hervor, dass es der Privatklägerin grundsätzlich gut zu gehen scheint und dass die Eltern dem Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils im vorliegenden ablehnend gegenüber stehen (Akten KESB, Faszikel 3). 7.1.11 Psychiatrische-psychologische Berichte