15 Bern (UPD) (Beilageakten KESB, pag. 20 ff.). Nach Erstellung eines Gutachtens der UPD (Beilageakten KESB, pag. 95 ff.) stellte die KESB mit Kammerentscheid vom 18. Dezember 2014 das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindsmutter wieder her und entliess die Privatklägerin aus der Klinik Neuhaus nach Hause. Zudem wurden diverse Aufträge an die Beiständin und Weisungen an die Kindsmutter erteilt (Beilageakten KESB, pag.