Dokumentiert ist die schwierige Entwicklung eines verhaltensauffälligen Kindes, das seine Eltern wiederholt überforderte, und in einem eher instabilen Umfeld aufwuchs. Die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland erstattete im Laufe des vorliegenden Verfahrens am 18. Februar 2014 eine Gefährdungsmeldung an die KESB Mittelland Nord (pag. 661 f.), worauf diese ein Kindesschutzverfahren eröffnete (pag. 663 ff.). Die Unterlagen der KESB finden sich in den Beilageakten. Im oberinstanzlichen Verfahren wurden die aktualisierten Akten der KESB ediert (pag. 1580 f.).