208 und 255 ff.). Der Beschuldigte schrieb X.________, die wiederholt fragte, wer er sei und was er wolle, unter anderem, er sei «treu mit meinem hand» (?), er schicke ihr Blumen und er sei schwul (pag. 255 ff.). Nach der zweiten Anzeige gegen den Beschuldigten wurden am 18. Februar 2014 seine beiden Mobiltelefone ausgewertet. Es wurden diverse «gelöschten» Nachrichten mit der Nummer der Privatklägerin extrahiert (pag. 404 und pag. 410 ff.). Die SMS zeigen, dass zwischen dem Beschuldigten und E.________ im August 2013 Kontakt bestand. Ebenfalls ausgelesen wurde zwei Mal das Mobiltelefon von E.________, jedoch ohne relevante Ergebnisse (pag.