__, ausgelesen. Vom Mobiltelefon des Beschuldigten wurde insbesondere eine SMS-Unterhaltung zwischen ihm und E.________ fotografiert, in der es darum geht, dass der Beschuldigte X.________, die Freundin von I.________ kontaktiert bzw. veräppelt hat (pag. 205, 245 ff.). Zudem wurde eine SMS-Unterhaltung zwischen dem Beschuldigten und I.________ gesichert, in der letzterer den Beschuldigten auffordert, X.________ in Ruhe zu lassen (pag. 205 und pag. 251). Auf dem Mobiltelefon von X.________ konnte der SMS-Verkehr mit dem Beschuldigten vom 8. März 2013 sichergestellt werden (pag. 208 und 255 ff.).