Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes (KTD) E.________ behauptete in ihrer polizeilichen Einvernahme vom 11. März 2013, sie habe (im früheren Strafverfahren gegen den Beschuldigten) nie einen Brief geschrieben, dass die Vorfälle nicht passiert seien. Der Beschuldigte habe eine eingescannte Unterschrift von ihr unter den Brief gesetzt (pag. 342 Z. 329 ff.). Darauf überprüfte der KTD der Kantonspolizei Bern die Unterschrift. Er stellte fest, dass es sich bei der Unterschrift im Schreiben vom 19. Dezember 2010 (vgl. pag.