Hausdurchsuchung Bei den durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden keine direkt deliktsrelevanten Gegenstände gefunden (vgl. pag. 562 ff.). Bezüglich der Auswertung der sichergestellten elektronischen Geräte wird auf Ziff. II.7.1.5. hiernach verwiesen. 7.1.3 Körperliche Untersuchungen Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten am 11. März 2013 durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) brachte keine deliktsrelevanten Hinweise (pag. 593