sich zum Beschuldigten nach Q.________ begeben hatte. Am 22. Oktober 2014 rapportierte die Kantonspolizei, dass sich E.________ am 20. Oktober 2014 telefonisch gemeldet und erklärt habe, sie habe am 13. Oktober 2014 auf dem Zivilstandsamt Bern den Beschuldigten geheiratet. Sie sei aber mittlerweile mit der Heirat nicht mehr einverstanden und möchte sie annullieren lassen. Sie habe ihn eigentlich gegen ihren Willen geheiratet. Dasselbe wiederholte sie anlässlich eines persönlichen Gesprächs bei der Polizei und auch Abklärungen beim Zivilstandsamt bestätigten die Eheschliessung (pag. 891 f.). 7.1.2 Hausdurchsuchung