12 und sie sei mit dem Beschuldigten und dessen zwei Kindern alleine gewesen. Der Beschuldigte sei mit ihnen ins Kino gegangen. Während der Filmvorstellung habe der Beschuldigte ihr die Jacke über den Schoss gelegt und sie unter der Jacke hindurch im Genitalbereich angefasst. Sie habe den Beschuldigten in dieser Woche auch oral befriedigen müssen (pag. 398). Ein weiterer Rapport wurde am 5. August 2014 erstattet (pag. 874 ff.). Darin geht es um einen Vorfall, als die Privatklägerin nachts alleine zu Hause war, da E.________ sich zum Beschuldigten nach Q.