11 am N.________(Adresse) in O.________ mehrmals, jedoch in einer unbekannten Anzahl, auf seinem Laptop pornografische Erzeugnisse (Filme) gezeigt haben (AKS Ziff. I.3., pag. 854). Der Beschuldigte bestreitet alle ihm vorgeworfenen Handlungen. Weshalb sämtliche Vorwürfe und deren Hintergründe im Einzelnen beweiswürdigend zu prüfen sind.