Vermutlich nach dem 9. Oktober 2013 legte er im Kino Pathé Westside in Bern Brünnen anlässlich der Nachtmittagsvorstellung des Films «Turbo», welche er mit der Privatklägerin sowie seinen beiden Söhnen (U.________ und V.________) besuchte, eine Jacke auf die Beine der neben ihm sitzenden Privatklägerin, führte seine Hand in ihre Hosen ein und berührte bzw. streichelte sie mit den Fingern (unter ihren Unterhosen) äusserlich im Intimbereich. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe die Privatklägerin mittels Ausübung von psychischen Druck zur Vornahme bzw. Duldung der genannten bei-