): • Er führte mehrmals, jedoch in unbekannter Anzahl, in der Wohnung am N.________(Adresse) in O.________ (im Folgenden: Wohnung) und einmal auf der Wohnungsterrasse seinen Penis in ihren Mund ein und bewegte diesen hin und her, ohne dass er dabei zum Samenerguss kam. Einmal vollzog er zudem in den Kellerräumlichkeiten der Liegenschaft Oralverkehr mit ihr, wobei er ausserhalb von ihr zum Samenerguss kam. • Er drang mindestens einmal in der Wohnung von hinten mit seinem Penis anal in sie (nackt auf dem Bauch liegend) ein und vollzog Analverkehr.