Mit Verfügung vom 12. Oktober 2017 wurden bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord die aktualisierten Akten betreffend die Privatklägerin ediert (pag. 1580 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlungen erfolgte eine Einvernahme mit dem Beschuldigten (pag. 1622 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung