5. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Privatklägerin beantragte mit Berufungserklärung vom 6. Juni 2017, es sei ein psychiatrisches Gutachten über die psychische Gesundheit der Privatklägerin anzuordnen und Dr. S.________ sei aufzufordern, zu den von der Vorinstanz in ihrem Urteil ausgeführten Vorwürfen zum Gutachten Stellung zu nehmen, eventualiter sei ein Gutachten über das Gutachten von Dr. S.________ sowie die darin gemachten Ausführungen einzuholen (pag. 1509). Mit Verfügung vom 13. Juli 2017 wies die Verfahrensleitung die Beweisanträge ab (pag.