_____ zu analysieren, auf welcher Basis in den Jahren 2014/2015 die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung sowie der mittelgradig depressiven Episode gestellt wurde. 2. Dr. S.________ sei aufzufordern, zu den von der Vorinstanz in ihrem Urteil ausgeführten Vorwürfen das Gutachten betreffend Stellung zu nehmen. Insbesondere sei Dr. S.________ aufzufordern, sich zu den suggestiven Einflüssen auf die Privatklägerin bei ihren Aussagen sowie die Beeinflussungen der Privatklägerin durch das Umfeld detailliert zu äussern. 3. Alternativ zu Ziff. 2 sei eine bisher nicht vorbefasste Gutachtensperson zu beauftragen, das Gutachten von Dr. S._