2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten sowohl die Privatklägerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin D.________, als auch die Staatsanwaltschaft, Region Bern- Mittelland, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1478 und pag. 1481). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. Mai 2017 (pag. 1484 f.) erfolgte am 18. Mai 2017 form- und fristgerecht die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 1492 f.). Sie bezog ihre Berufung auf das gesamte Urteil (pag. 1493). Die Berufungserklärung der Privatklägerin datiert vom 6. Juni 2017 (pag. 1499 ff.).