1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 17. Februar 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) frei von den Anschuldigungen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Pornografie, unter Ausrichtung einer Entschädigung und Genugtuung an den Beschuldigten sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ (im Folgenden: Privatklägerin) wurde abgewiesen (pag. 1410 ff.).