Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 29.9.2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass: A.________ schuldig gesprochen wurde der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 22.6.2015 und davor durch Tragen einer Softair-Waffe ohne Waffentragbewilligung auf ________strasse in 2555 Brügg BE; II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Amtsanmassung, angeblich begangen am 28.10.2014 um ca. 17.30 Uhr an der ________strasse in Biel/Bienne;