175 f.). Die Honorarnote gibt zu keinen Beanstandungen Anlass. Der Beschuldigte wird für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 3‘462.50 entschädigt. VI. Verfügungen 20. Feststellung der Vernichtung Die Softair-Pistole, Marke Walther, Modell P99, Kaliber 6mm, Seriennummer ________, wurde bereits vernichtet (vgl. pag. 23 f.). Entsprechend ist deren Vernichtung festzustellen (vgl. Ziff. III des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 93).