Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten betrugen insgesamt CHF 2‘290.00 (vgl. pag. 93). Bei diesem Ausgang des Verfahrens erachtet die Kammer eine Kostenauferlegung von rund 3/4 an den Kanton Bern (für den Freispruch von der Anschuldigung der Amtsanmassung) und etwa 1/4 an den Beschuldigten (für den Schuldspruch wegen der Widerhandlung gegen das WG) als sachgerecht. Entsprechend hat der Beschuldigte die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 500.00 zu tragen. CHF 1‘790.00 gehen zu Lasten des Kantons Bern.