17. Konkrete Strafe Nach dem Gesagten erachtet die Kammer eine Strafe von 15 Tagessätzen Geldstrafe als angemessen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Nach eigenen Angaben erzielt der Beschuldigte ein aktuelles Nettoeinkommen in der Höhe von monatlich CHF 3‘900 (pag. 171, Z. 16 f.).