Er war von Anfang an geständig, was sich grundsätzlich verschuldensmindernd auswirkt. Vorliegend blieb dem Beschuldigten allerdings auch nicht viel anderes übrig. Denn er wurde anlässlich einer Polizeikontrolle angehalten und dabei konnte die Softair-Waffe im Handschuhfach seines Personenwagens gefunden werden. Das Geständnis des Beschuldigten wirkt sich damit nur marginal strafmindernd aus, weshalb keine Reduktion der 15 Strafeinheiten zu erfolgen hat.