13. Zur Amtsanmassung nach Art. 287 StGB 13.1 Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zu Art. 287 StGB kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 119 f., S. 18 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Ergänzend hält die Kammer Folgendes fest: Die blosse Vorspiegelung, Beamter zu sein, genügt nicht für die Amtsanmassung. Der Täter muss vielmehr ausdrücklich oder konkludent eine amtliche Stellung vorgeben und dabei eine Anordnung hoheitlicher Natur treffen.