7 D.________ nach dem Gespräch aufgelöst gewesen (pag. 87, Z. 35; pag. 88, Z. 3 f.) und mit C.________ auf «Kriegsfuss» gestanden sei (pag. 88, Z. 26). C.________ bestätigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, von D.________ gemobbt worden zu sein und schilderte entsprechende Vorkommnisse. Sie war dabei auch sichtlich bewegt (pag. 169, Z. 3 ff.). Vom Gespräch zwischen dem Beschuldigten und D.________ habe sie nichts mitbekommen. Sie habe nur Sichtkontakt gehabt und gesehen, wie sie zusammen gesprochen hätten. D.________ habe nach dem Gespräch geweint (pag. 167, Z. 38 ff.; pag. 168, Z. 2