Es ist durchaus möglich, dass sie das Mobbing in ihren Einvernahmen verschwieg, weil es ihr peinlich war – allerdings ist bei ihren zu Protokoll gegebenen Aussagen ebenso eine Retourkutsche denkbar, um den Beschuldigten und C.________ für ihr Vorgehen zu bestrafen. War das Mobbing effektiv Thema im Gespräch, würde erstaunen, dass sich D.________ nicht bei der Polizei über die Mobbingvorwürfe informierte, zumal sie behauptete, der Beschuldigte habe ihr gesagt, C.________ habe sich deshalb bei der Polizei gemeldet. Letztlich stellt sich jedoch auch die Frage, warum sich D.________ – sollte der Beschuldigte von einem Strafverfahren gegen E._____