4 7. Bestrittener/Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 28.10.2014, ca. 17.30 Uhr auf D.________ zugegangen zu sein und sich als Herrn A.________ von der Kantonspolizei Bern ausgegeben zu haben. Bestritten ist hingegen, dass der Beschuldigte D.________ eine Visitenkarte vorgehalten, sie auf ein Strafverfahren gegen ihren Freund E.________ angesprochen sowie eine Vorladung durch die Polizei in Aussicht gestellt habe.