154 f.). Von Amtes wegen wurde der Strafregisterauszug vom 10.8.2017 eingeholt (pag. 163). Ferner erfolgte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24.8.2017 die Einvernahme von C.________ (pag. 167 ff.) und des Beschuldigten (pag. 171 f.). 3. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte anlässlich der Hauptverhandlung vom 24.8.2017 die folgenden Anträge (pag. 173): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 29.9.2016 betreffend des Schuldspruchs wegen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz in Rechtskraft erwachsen ist.